Mitwirkungspolitik der LifeTree Asset Management GmbH gemäß § 185 BörseG für die Vermögensverwaltung

Präambel

In Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (2017/828) hat die LifeTree Asset Management GmbH als Vermögensverwaltung die gegenständliche Mitwirkungspolitik festgelegt.

Ausübung der Stimmrechte

Die Veranlagung von LifeTree Asset Management erfolgt vor allem in börsennotierten Indexfonds und Zertifikaten. Die LifeTree Asset Management GmbH wird die Ausübung der Stimmrechte im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, also des Kosten-/Nutzenverhältnisses, im Rahmen der Hauptversammlungen der Unternehmen nicht ausüben. 

 

Offenlegung zu nachhaltigen Investments

LifeTree Asset Management GmbH 

Präambel

Gesetzliche Grundlage dieser Offenlegung ist die VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“). Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für die sog. „Finanzmarktteilnehmer“ über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt. 
Aufgrund unserer Tätigkeit als Vermögensverwalter sind wir gemäß der genannten Verordnung als Finanzmarktteilnehmer in oben genanntem Sinne tätig. Anlagestrategien im Rahmen der Vermögensverwaltung gelten in der Terminologie der Verordnung als Finanzprodukte.
Wir sind bestrebt, Dir die gemäß der genannten Verordnung offenzulegenden Informationen klar und verständlich anhand dieses Dokuments darzustellen. 

Definition Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (engl. Environmental – E), Soziales (engl. Social – S) und Unternehmensführung (engl. Governance – G). Ein tatsächliches oder mögliches Eintreten dieser ESG-Ereignisse kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Bestandteil der bekannten Risikoarten wie Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko.

Vergütungspolitik

Unsere Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Aspekte wie Transparenz und Angemessenheit der Vergütungssysteme, ziel- und leistungsorientierte Vergütung sowie langfristige Vergütungskomponenten sind in der Vergütungspolitik verankert.

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale- und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Wir sind bestrebt, der Verantwortung als Finanzdienstleistungsinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige nachteilige Auswirkungen auf der Ebene des Unternehmens zu vermeiden. 
Zum derzeitigen Zeitpunkt können wir nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht verbindlich berücksichtigen. Sobald die entsprechenden regulatorischen Vorgaben vollständig und verbindlich veröffentlicht sind, werden wir diese Vorgaben prüfen sowie die Position im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erneut bewerten und ggf. anpassen. 

Strategien und Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken im Allgemeinen 

Unserer Kapitalanlage basiert auf einer regelbasierten, kosteneffizienten und breit diversifizierten Anlagestrategie. Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert von Anlageobjekten haben. Diese Nachhaltigkeitsrisiken können etwa unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation von Unternehmen (als Anlageobjekte) oder mittelbare, längerfristige Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und ganze Wirtschaftszweige haben (“Nachhaltigkeitsrisiken”). Diese Nachhaltigkeitsrisiken gelten grundsätzlich für alle Anlagestrategien. Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien erfolgt allerdings ausschließlich im Rahmen der ETF-Auswahl. Wir streben hierbei kein dezidiertes Nachhaltigkeitsziel an, sondern berücksichtigen lediglich ökologische oder soziale Merkmale in der Investitionsentscheidung (sogenannte Light-Green-Produkte). 


Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken 

Im Rahmen dieser Anlagestrategien werden ausschließlich Anteile an ETFs und ggf. ETCs 
angeschafft und veräußert. ETFs sind börsennotierte Indexfonds (Exchange Traded Funds). ETCs sind börsengehandelte Wertpapiere, die die Wertentwicklung von Rohstoffen abbilden (Exchange Traded Commodities). Im Rahmen der Anlagestrategien kann daher nur mittelbar durch die Anschaffung entsprechender ETFs oder ETCs in die verschiedenen Anlageklassen investiert werden. 
Eine unmittelbare Anlage in Aktien oder Anleihen einzelner Unternehmen als Anlageobjekt ist nicht vorgesehen. Nachhaltigkeitsrisiken werden daher ausschließlich im Rahmen der Gewichtung dieser im Portfolio berücksichtigt. 

Bei der Auswahl der Finanzinstrumente werden zusätzlich zu den gebotenen Auswahlkriterien (z.B. niedrige Kosten, hohe Liquidität und breite Diversifikation) Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. 
LifeTree Asset Management wählt dabei vorrangig solche ETFs oder ETCs aus, bei deren Zusammensetzung gewisse ESG-Standards berücksichtigt werden, deren Anlagepolitik also bereits mit geeigneten und anerkannten Methoden der Auswahl- und Portfoliokonstruktion die Vermeidung oder Reduzierung von Nachhaltigkeitsrisiken anstrebt. Die Anlagepolitik des jeweiligen ETF wird dabei üblicherweise durch die Auswahl eines geeigneten Referenzindex (gekennzeichnet durch Zusätze wie “ESG” oder “SRI”) durch den Produktanbieter konkretisiert. Als Indexanbieter kommen dabei üblicherweise MSCI, FTSE, Solactive oder S&P zum Einsatz. Angaben zur Anlagepolitik, dem Referenzindex und dessen Berechnungsmethode sind den Unterlagen des jeweiligen ETFs zu entnehmen. 

Bei der Gewichtung der Finanzinstrumente im Portfolio können durch eine Übergewichtung von Anlageklassen, Regionen und/oder Wirtschaftszweigen mit geringeren Nachhaltigkeitsrisiken auch die Nachhaltigkeitsrisiken auf Portfolioebene verringert werden. 

LifeTree Asset Management weist darauf hin, dass die von den ETF-Anbietern gewählten Referenzindices ggf. konstruktionsbedingt Unternehmen, die bestimmten Geschäftstätigkeiten nachgehen, die mit ESG-Kriterien nicht vereinbar sind, nur dann ausschließen, wenn diese Tätigkeiten die durch den Indexanbieter festgelegten Grenzwerte übersteigen. Der Grad der Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken kann daher möglicherweise von der persönlichen ethischen Einschätzung der Kunden abweichen. 

Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite 

Die Nachhaltigkeitsrisiken werden durch den Schwerpunkt auf Unternehmen mit hohen 
ESG-Bewertungen und den Ausschluss von kontroversen Unternehmensbereichen reduziert. 
Allerdings begrenzt die nachhaltige Ausrichtung auch die Art und Anzahl der Anlagemöglichkeiten, die den ETFs zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund entwickeln sich nachhaltige Anlagestrategien möglicherweise schlechter als Anlagestrategien mit herkömmlichen Auswahlkriterien. Eine quantitative Bewertung der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsrisiken ist seriös -ex-ante- nicht möglich. 

Die Bewertung der ökologischen und sozialen Merkmale richtet sich also auf die entsprechenden Kennzeichnungen, Beschreibungen sowie Methoden der Produkthersteller. Die Produkthersteller nutzen hierzu meist die Informationen eines entsprechenden 
Referenzindexes (üblicherweise MSCI, FTSE, Solactive oder S&P), die gewisse Merkmale und Faktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) misst. Für den Bereich „Umwelt“ kann zum Beispiel gemessen werden, wie viel CO2 ein Unternehmen produziert oder wie viel Müll bei der Produktion anfällt. Unter „Soziales“ kann etwa bewertet werden, wie hoch etwa die Sicherheitsstandards der Arbeitsplätze sind. Im Bereich der Unternehmensführung spielen wiederum Kriterien wie die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien eine Rolle. Auch Verstöße gegen Wettbewerbsregeln und Korruptionsgesetze können hier negativ ins Gewicht fallen. Über die Verwendung solcher Finanzinstrumente, kann also erreicht werden, dass gewisse Unternehmen (als Anlageobjekte) aufgrund der Nichteinhaltung von anerkannten ESG-Standards nicht in die Auswahl- und Portfoliokonstruktion der Produkthersteller einbezogen werden. 

Nachhaltigkeitsrisiken werden, neben der allgemeinen Risikoreduzierung durch Diversifikation, nicht weiter adressiert. Allerdings findet auch keine Begrenzung der Anzahl der Anlagemöglichkeiten durch die nachhaltige Ausrichtung der Anlagestrategien statt, so dass dieses spezifische Risiko von nachhaltigen Anlagestrategien nicht einschlägig ist. Eine quantitative Bewertung der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsrisiken ist seriös -ex-ante - nicht möglich.